Anträge

Die gemeinnützige Liebelt-Stiftung fördert gemäß ihrer Satzung sowohl Einzelpersonen als auch gemeinnützige Vereine oder Institutionen (öffentlich- und privatrechtlich), Anträge sind willkommen von zum Beispiel:

  • Künstler*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende im Bereich bildender Kunst und zeitgenössischer Kunstgeschichte, Lehrer*innen, Kurator*innen, Kunstvermittler*innen und Institutionen für die sie tätig sind
  • bildende Künstler*innen- und Ateliergemeinschaften
  • Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen
  • Organisationen und Institutionen mit Tätigkeitsfeldern, die dem Förderprofil der Liebelt-Stiftung entsprechen.

Anträge richten Sie bitte an:
Liebelt-Stiftung 
Nonnenstieg 27 
20149 Hamburg

Sie können Anträge postalisch und/oder per E-Mail senden. Unterstützen Sie uns gern in der Antragsbearbeitung und senden Sie Ihren Antrag als PDF-Datei. Sehen Sie zur Reihenfolge und Benennung digitaler Unterlagen bitte hier die Hinweise zu den Antragsunterlagen.

Die Liebelt-Stiftung entscheidet über Anträge regelmäßig an zwei Terminen im Jahr, in der Regel im Mai und November. Beachten Sie bitte unsere Fristen zur Einreichung von Anträgen (Eingangsdatum) für eine ausreichende Bearbeitungszeit:

  • 15. März für die Sitzung im Mai.
  • 15. September für die Sitzung im November.

Grundsätzlich haben Antragsteller*innen keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung durch die Liebelt-Stiftung.

Bei Fragen zur Antragstellung melden Sie sich gern bei uns.

Die Geschäftsstelle ist telefonisch üblicherweise montags und mittwochs zwischen 10 und 14.30 Uhr unter 040/321337 erreichbar.
Außerhalb dieser Zeiten vereinbaren Sie bitte unter Angabe Ihres Anliegens und Ihrer Telefonnummer einen Termin unter: antraege@liebelt-stiftung.de.

NOTWENDIG FÜR EINEN FÖRDERANTRAG SIND

  • das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
    (Download unter Antragsunterlagen)
  • Projektbeschreibung (Text bitte max. 3 Seiten)
  • übersichtlicher Kosten- sowie Finanzierungsplan
    (Vorlagen-Download unter Antragsunterlagen)
  • bei Stipendien eine Darstellung der finanziellen Situation
  • bei Übergangs- oder Abschlussstipendien von Studierenden auch eine Stellungnahme von einer/einem Professor*in.

Hinweise zu den Antragsunterlagen

Das Antragsformular ermöglicht der Liebelt-Stiftung einen strukturierten Überblick über Ihr Vorhaben. Es bündelt die Informationen zu den Fragen: wer macht, was, wann, wo, wie, mit wem, warum und mit welchem Ziel?


Sie können die Kurzbeschreibung Ihres Projekts im Formular durch eine ausführlichere Darstellung (bitte max. 3 Seiten Text) ergänzen. Ihre Projektbeschreibung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Akteur*innen, Kooperationspartner*innen, Zielgruppe
  • Zeitrahmen und Ort
  • Ablauf, Zeitplan, personelle Ausstattung
  • inhaltliche Beschreibung: Idee, Anliegen und Ausgangssituation, Projektziele
  • Übereinstimmung des Projekts mit den Förderzielen der Liebelt-Stiftung.

Füllen Sie das Antragsformular bitte mit dem Adobe Acrobat PDF-Reader aus, damit Ihre Angaben in den Feldern korrekt dargestellt werden.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen übersichtlichen (tabellarischen) Kosten- sowie Finanzierungsplan bei. Bitte legen Sie dar, ob auch bei anderen Förder*innen Mittel beantragt und ggf. bereits zugesagt wurden. Sie können hierzu die unter Antragsunterlagen bereitgestellten zwei Tabellen verwenden und Ihren Bedürfnissen anpassen.


Gern dürfen Sie die Auflistung der Kosten und der Deckungsmittel für uns neben- oder übereinander anordnen (2 Seiten auf 1 Seite, Querformat drucken).


Die Zusendung der Unterlagen erfolgt idealerweise digital (gebündelt in einer PDF-Datei) und postalisch in folgender Sortierung:

  • Anschreiben (optional)
  • Antragsformular
  • Projektbeschreibung
  • Finanzplan (Ausgaben und Einnahmen)
  • ergänzende Materialien (Abbildungen, CVs, Gemeinnützigkeitsnachweis etc.)

Papiersendungen an die Geschäftsstelle drucken Sie nach Möglichkeit einseitig und auf 80-Gramm-Papier aus. Ihre PDF-Datei mailen Sie bitte an:
antraege@liebelt-stiftung.de
Benennen Sie ihre PDF-Datei unbedingt nach folgendem Muster:
Jahr-Ort-Institutions-oder-Personenname-Stichwort-Projekttitel-ANT.pdf
Beispiel:
24-HH-Kunstraum-Ausstellung-ANT.pdf

obligatorisch auszufüllen:
Antragsformular herunterladen [PDF]
Füllen Sie das Antragsformular bitte mit dem Adobe Acrobat PDF-Reader aus, damit Ihre Angaben in den Feldern korrekt dargestellt werden.

Beispielvorlage Tabellen KFP herunterladen [XLS]

Beispiel Formatierung KFP Kosten- und Finanzierungsplan auf einer Seite  herunterladen [PDF]

Beispielvorlage Abrechnung
(Soll-Ist-Kosten- und Finanzierungsplan) herunterladen [XLS]

Im Falle einer Förderzusage

Die Geförderten verpflichten sich zur Einhaltung des im Förderantrag benannten Verwendungszwecks. Zeitliche, inhaltliche und organisatorische Änderungen bzw. Abweichungen oder Nichtdurchführung des Projektes sind der Liebelt-Stiftung unverzüglich mitzuteilen. Der Stiftungsvorstand entscheidet dann, ob die bewilligten Fördermittel für das modifizierte Projekt weiterhin verwendet werden dürfen oder aber zurückgezahlt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass dies auch für Projektänderungen im Zusammenhang mit Sars-CoV-2 gilt.

Öffentlichkeitsarbeit

Im Falle einer Förderung durch die Liebelt-Stiftung freuen wir uns über die Nennung der Stiftung innerhalb des Projekts sowie auf allen Werbeträgern (Einladungskarten, Plakate, Kataloge, Programme etc.) und in der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen etc.).
Die richtige Bezeichnung hierzu lautet:
Liebelt-Stiftung, Hamburg

Zur Verwendung auf projektbezogenen Werbeträgern stellen wir Ihnen gern das Logo der Stiftung zur Verfügung. 
Schreiben Sie hierfür bitte eine E-Mail an: antraege@liebelt-stiftung.de

Verwendungsnachweis und Sachbericht

Grundsätzlich sind bis zum Ende des Jahres in dem das Projekt gefördert wird, ein Sachbericht und ein Verwendungsnachweis schriftlich bei der Stiftung einzureichen.
Im Sachbericht werden Entwicklung und Ergebnis des geförderten Projekts dargestellt. Dabei sind Erfolge oder auch Misserfolge zu beschreiben, insbesondere ist zu erläutern, inwieweit die Projektziele erreicht wurden.

Im Verwendungsnachweis werden die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Projekts in einem zahlenmäßigen Nachweis aufgelistet und den im Kosten- und Finanzierungsplan bei Antragstellung ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Belege müssen zunächst nicht mit eingereicht werden, sind jedoch auf Nachfrage der Stiftung vorzulegen.
Wenn der Projektzeitraum länger als 12 Monate umfasst, ist ein Zwischenbericht jeweils zum Jahresende erforderlich. Ansonsten sind Sachbericht und Verwendungsnachweis nach Abschluss des Projekts unaufgefordert einzureichen.